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14 % Investitionsprämie für Unternehmen

Am 07.07.2020 beschloss der österreichische Nationalrat eine COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen (Investitionsprämiengesetz – InvPrG) um die heimische Wirtschaft in dieser schweren Zeit wieder anzukurbeln. Durch die wirtschaftlichen Auswirkungen, welche die Pandemie ausgelöst hat, soll so der zurückhaltenden Neigung entgegengewirkt werden Investitionen zu tätigen.  

Wenn Sie Unternehmer sind und darüber nachdenken einen Energiespeicher zu installieren, sind aus der Regierungsvorlage vom 30.06.2020 für Sie folgende Eckpunkte interessant:

  • Die Prämie wird bestehenden und neu gegründete Unternehmen aller Branchen aller Größen an österreichischen Standorten gewährt.
  • Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
  • Grundsätzlich beträgt die Förderprämie 7 % - sie verdoppelt sich allerdings auf 14 % bei Investitionen in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit und Life-Science.
  • Sie gilt bei materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen zwischen dem 1. September 2020 und 28. Februar 2021.
  • Die ersten Maßnahmen der Investition müssen zwischen 1. August 2020 und 28. Februar 2021 gesetzt werden.

 

Link - InvPrG:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00032/index.shtml

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