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Förderungen für Energiespeicher in Österreich

In den letzten Jahren stiegen die Strompreise kontinuierlich an, während im gleichen Zug die Kosten von PV-Module sanken. Kein Wunder also, dass immer mehr Betriebe und Privatpersonen darüber nachdenken sich eine PV-Anlage mit einem innovativen Speicher anzuschaffen. Um die Energie- und Klimaziele zu erreichen gibt es nun auch Förderungen für Energiespeicher. Das Programm „PV-Anlagen und Solarstromspeicher für Betriebe bzw. Solarstromspeicher für Private“ gilt für Oberösterreich, während „Photovoltaik und Stromspeicher in der Landwirtschaft“ bundesweit möglich ist und die "Investitionsförderung Photovoltaik und Stromspeicher" gilt für OÖ, Wien, Salzburg, Burgenland und Kärnten. 

Vorteile

Die Vorteile eines zusätzlichen Energiespeichers liegen darin, dass die Energie zeitversetzt verbraucht werden kann - demnach muss keine kWh billig ins Netz gespeist werden. Was aber die Power Box so besonders macht, ist die Bildung einer Netzersatzanlange (Notstromversorgung) im Falle eines Netzausfalles. Vielen Verbrauchern ist nicht klar, dass eine PV-Anlage bei einem „Blackout“ nicht funktioniert, da der PV-Wechselrichter die Anlage abschaltet, wenn es nicht mehr möglich ist ins Netz einzuspeisen. Unser netzparallel geführter Energiespeicher kann darauf hin auf Inselbetrieb umschalten und die Versorgung aufrecht erhalten. Die Power Box verfügt über viele weitere Features wie: Blindstromkompensation, Netzstabilisierung und Schwarzstartfähigkeit, ein aktives Batterie-Management System und Sicherheits-Features.

 

Förderprogramme in der Übersicht:

Land OÖ: „PV-Anlagen und Solarstromspeicher für Betriebe bzw. Solarstromspeicher für Private“

Gefördert werden:

  • Unternehmen mit Betriebsstandort in OÖ, die eine PV-Anlage zum Eigenverbrauch und/oder einen stationären Solarstromspeicher in/an maximal einem Betriebsgebäude in OÖ errichten
  • Privatpersonen in OÖ, die einen stationären Solarstromspeicher einbauen. AntragstellerInnen müssen dabei ihren Hauptwohnsitz in dem Gebäude haben, indem der Solarstromspeicher errichtet wird.

Fördergegenstand:

  • PV-Anlagen für den optimierten Eigenverbrauch für Betriebe
  • stationäre Solarstromspeicher (ausgenommen Blei-Säure-Basis oder Blei-Gel-Technologie) zur Eigenverbrauchsoptimierung von netzgeführten PV-Anlagen am selben Standort für Betriebe und Privatpersonen

Förderhöhe:

  • PV-Anlage: 200 Euro/kWp, maximal 40% bzw. 100.000 Euro
  • Speicher-Förderung: 300 Euro/kWh Nutzkapazität, maximal 40% der fördefähigen Netto-Investitionskostenbzw. 150.000 Euro (maximal förderbare Speichergröße: PV-Anlage [kWp] mal dem
    Faktor 1,2)
  • "De-minimis"-Beihilfe

Laufzeit:

  • ab 1.10.2019 bis zur Ausschöpfung des Förderbudgets

Antragstellung:

  • VOR Durchführung der Maßnahme
  • ONLINE (mittels elektronischem Antragsformular inkl. Angebote als Upload) beim Amt der Oö. Landesregierung

Weitere Informationen und Förderkriterien: Land OÖ, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft - Abteilung Umweltschutz, T: 0732 77 20-145 01 

 

Ö: „Photovoltaik und Stromspeicher in der Landwirtschaft“

Gefördert werden PV-Anlagen von 5 bis 50 kW und Stromspeicher ab 4 kWh bis zu einer Fördergrenze von 3 kWh/kW installierter PV-Leistung.

Förderhöhe für Stromspeicher:

  • 350 Euro/kWh für 0 – 5 kWh Speicherkapazität
  • 300 Euro/kWh für jede weitere kWh zwischen 5 – 10 kWh
  • 280 Euro/kWh für jede weitere kWh zwischen 10 – 20 kWh
  • 250 Euro/kWh für jede weitere kWh > 20 kWh

Antragstellung: online bis 20.11.2020 (oder bis zur Ausschöpfung des Förderbudgets)

Nähere Information und Förderbedingungen: www.umweltfoerderung.at, www.pv-lw.klimafonds.gv.at und im Leitfaden zur Förderung

 

Investitionsförderung Photovoltaik und Stromspeicher

Gefördert werden:

  • die Errichtung/Erweiterung von PV-Anlagen
  • die Erweiterung einer PV-Anlage um einen Stromspeicher bzw. die Erweiterung eines bestehenden Stromspeichers

Fördersatz (max. 30% der Investitionskosten): 

  • 250 Euro/kWp für Anlagen bis 100 kWp
  • 200 Euro/kWp Anlagen von 100 - 500 kWp
  • für Stromspeicher (von 0,5 kWh/kWp bis max. 10 kWh/kWp) 500 Euro/kWh
  • nicht mit anderen Förderungen kombinierbar

Antragstellung:

  • online seit dem 11.03.2019 (17:00) 
  • Die Reihung der Anträge erfolgt nach dem Prinzip first come-first served.

Details: www.oem-ag.at und www.oem-ag.at/de/neues/

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