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  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 20.01.2021

 

1. PRÄAMBEL

1.1.   Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht die Vertragsparteien ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart haben.

1.2.   Die nachfolgenden Bestimmungen über die Lieferung von Waren gelten sinngemäß auch für Leistungen.

 

2. VERTRAGSABSCHLUSS

2.1.   Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn der Verkäufer nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Bestell- oder Auftragsbestätigung abgesandt hat. Der Käufer hat die Bestell- oder Auftragsbestätigung unverzüglich zu prüfen. Sollte die Bestell- oder Auftragsbestätigung von der Bestellung abweichen und der Kunde hat nicht schriftlich innerhalb von 5 Tagen reklamiert, so gilt diese vom Käufer als genehmigt.

2.2.   Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Einkaufsbedingungen des Käufers sind für den Verkäufer nur dann verbindlich, wenn diese vom Verkäufer gesondert schriftlich anerkannt werden. Mündliche Zusagen des Verkäufers sind nur dann verbindlich, wenn diese im Nachhinein schriftlich bestätigt werden.

2.3.   Die Angebote (inklusive im Web-Shop bestellte Artikel) und Liefertermine des Verkäufers gelten bis zum Erhalt der Bestellbestätigung durch den Käufer als unverbindlich und freibleibend. Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

2.4.   Falls Import- und Exportlizenzen, Devisengenehmigungen oder ähnliche Genehmigungen für die Ausführung des Vertrages erforderlich sind, so muss die Partei, die für die Beschaffung verantwortlich ist, alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die erforderlichen Lizenzen oder Genehmigungen rechtzeitig zu erhalten.

2.5.   Der Verkäufer ist berechtigt, von bereits abgeschlossenen Verträgen zurückzutreten, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen (bei Vorauskasse Zahlung innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Bestellbestätigung) nicht nachkommt, oder wenn die Zahlungsabwicklung über Kreditkarteninstitute, Bankinstitute oder sonstige Zahlungsabwicklungsstellen mangels Deckung abgelehnt wird. Ebenso ist der Verkäufer berechtigt, von abgeschlossenen Verträgen zurückzutreten, wenn eine Kreditversicherung die Deckung des Kunden ablehnt.

2.6.   Bei ungerechtfertigtem Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ist der Verkäufer berechtigt, ungeachtet aller darüberhinausgehenden Schadensersatzansprüche, 10 % (zehn Prozent) vom Kaufpreis als Stornogebühr fällig zu stellen.

 

ANGABEN; PLÄNE UND UNTERLAGEN

3.1.   Die in Katalogen, Homepage, Web-Shop, Rundschreiben, Anzeigen, Prospekten, Abbildungen, Preislisten etc. enthaltenen Angaben über Maße, Gewicht, Fassungsvermögen, Lieferung, Preis etc. sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist. Besondere Details zur Leistung hängen von der Anwendung und den tatsächlichen Standortbedingungen ab.

3.2.   Skizzen, Pläne und sonstige technische Unterlagen bleiben, ebenso wie Kataloge, Muster, Prospekte, Abbildungen, Darstellungen, Videos, Einbau- und Montageanleitungen, Betriebsanleitungen und Bilder etc., auch wenn diese in Internetmedien (z.B. Homepage) angeboten werden, stets geistiges Eigentum des Verkäufers. Jede Verwertung, Verbreitung, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Vorführung darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Eigentümers erfolgen.

3.3. ​​   Der Verkäufer behält sich Konstruktions- und Materialänderungen vor, soweit der gewöhnliche oder nach dem Vertrag vorausgesetzte Gebrauch des Liefergegenstandes nicht wesentlich und nachteilig beeinträchtigt wird.

 

4. GEFAHRENÜBERGANG

4.1.   Der Zeitpunkt des Gefahrenüberganges bestimmt sich in den nachstehenden Fällen: a) bei Verkauf „ab Werk“ geht die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über, wenn die Ware dem Käufer zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer muss dem Käufer den Zeitpunkt mitteilen, von dem an dieser über die Ware verfügen kann. Diese Mitteilung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Käufer die hierzu üblicherweise notwendigen Maßnahmen treffen kann; b) bei Verkauf „Lastwagen, Schleppkahn, Waggon“ (vereinbarter Absendungsort), „Grenze“ oder „Bestimmungsort“ oder bei Verkauf „Fracht frei bis“ geht die Gefahr vom Verkäufer in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem das mit der Ware beladene Transportmittel vom ersten Frachtführer übernommen wird; c) bei Verkauf „fob“ oder „cif“ oder „c&f“ geht die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über, wenn die Ware im vereinbarten Verschiffungshafen die Reling tatsächlich überschritten hat.

4.2.   Wenn nicht anders vereinbart ist, gilt die Ware als „ab Werk“ verkauft.

4.3.   Der Verkäufer ist zum Abschluss einer Versicherung nur dann verpflichtet, wenn und insoweit dies schriftlich vereinbart wurde.

4.4.   Im Übrigen gelten die INCOTERMS in der am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

 

5. LIEFERFRIST​​​​​​​

5.1.   Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Lieferfrist mit dem Spätesten der nachstehenden Zeitpunkte: a) Datum der Bestell- bzw. Auftragsbestätigung; b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer obliegenden technischen, kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen; c) Datum, an dem der Verkäufer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung oder Vorauszahlung erhält und / oder ein zu erstellendes Akkreditiv eröffnet ist.

5.2.   Der Verkäufer ist berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen und diese gesondert zu verrechnen.

5.3.   Hat der Verkäufer einen Lieferverzug verschuldet, kann der Käufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachholung den Rücktritt vom Vertrag erklären. Im Falle von Sonderanfertigungen ist bei der Bemessung der Nachfrist entsprechend zu berücksichtigen, dass der Verkäufer bereits angearbeitete Teile allenfalls nicht anderweitig verwenden kann.

5.4.   Wurde die in Art. 5.3. vorgesehene Nachfrist durch Verschulden des Verkäufers nicht eingehalten, so kann sich der Käufer durch eine schriftliche Mitteilung vom Vertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferten Waren, die nicht in angemessener Weise verwendet werden können, lossagen. Der Käufer hat in diesem Falle das Recht auf Erstattung der für die nicht gelieferten Waren oder für die nicht verwendbaren Waren geleisteten Zahlungen und, insoweit der Lieferverzug durch grobes Verschulden des Verkäufers verursacht wurde, auf Ersatz der gerechtfertigten Aufwendungen, die bis zur Auflösung des Vertrages und für dessen Durchführung gemacht werden mussten. Der Verkäufer haftet jedoch nicht für einen etwaigen entgangenen Gewinn des Käufers. Bereits gelieferte und nicht verwendbare Waren hat der Käufer dem Verkäufer zurückzustellen.

​​​​​​​5.5.   Nimmt der Käufer die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung des Verkäufers verschuldet, so kann der Verkäufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Frist zur Annahme vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Verkäufer aufgrund des Annahmeverzugs des Käufers vom Vertrag zurück, so ist Punkt 2.6. sinngemäß anzuwenden. Wenn die Ware ausgesondert worden ist, kann der Verkäufer die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers vornehmen. Der Verkäufer ist außerdem berechtigt, für alle gerechtfertigten Aufwendungen, die er für die Durchführung des Vertrages machen musste und die nicht in den empfangenen Zahlungen enthalten sind, Erstattung zu verlangen.

 

6. PREIS

Die Preise gelten, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, ab Werk des Verkäufers ohne Verpackung und ohne Verladung. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, verstehen sich die Preise ohne Abladen und ohne Vertragen. Nicht vorhergesehene Kosten bei der Zustellung, die nicht durch den Verkäufer verursacht wurden (z.B. Zwischenlagerung, mehrmalige Anfahrt), sind vom Kunden zu begleichen.

 

7. ZAHLUNG und EIGENTUMSVORBEHALT

7.1.   Die Zahlungen sind entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen, vom Verkäufer nicht anerkannten Gegenansprüchen, zurückzuhalten oder aufzurechnen. Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung im Verzug, kann der Verkäufer entweder a) auf Erfüllung des Vertrages bestehen und die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben; b) den ganzen, noch offenen Kaufpreis.

7.2.   ​​​​​​​Alle Kreditkarteninhaber unterliegen Gültigkeitsprüfungen und Genehmigungen durch den Kartenaussteller. Personendaten des Kreditkarteninhabers, welche für diese Prüfungen notwendig sind, dürfen wir mit Dritten austauschen. Falls der Aussteller der Kreditkarte die Genehmigung der Zahlung verweigert, sind wir zur Lieferung erst verpflichtet, wenn der Kunde die Zahlung auf andere Weise erbringt.

​​​​​​​7.3.   Der Verkäufer verwendet für die Zahlungsabwicklung über den Web-Shop verschlüsselte Übertragungswege nach dem Stand der Technik. Der Verkäufer haftet jedoch nicht für die missbräuchliche Verwendung von zahlungsrelevanten Daten durch Dritte.

 

8. DATENSCHUTZ

In Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen der xelectrix Power GmbH.

 

9. BEHELFSMITTEL

Die zur Übergabe, Inbetriebnahme oder eventuell anfallenden bzw. erforderlichen Nacharbeiten notwendigen Behelfsmittel sind vom Käufer kostenlos zur Verfügung zu stellen.

 

10. GARANTIE

In Übereinstimmung mit den der xelectrix Power Garantiebedingungen.

 

11. HAFTUNG

Der Verkäufer haftet für Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnissen, entgangenen Gewinn, Zinsverlust und von Schäden aus Ansprüchen Dritter sind jedenfalls ausgeschlossen. Weiters wird für Verletzungen von Personen und für Schäden an Gütern, die nicht Vertragsgegenstand sind keine Haftung übernommen.

 

12. HANDELSMARKEN, DOMAINS, PATENTE, IP

Der Kunde erkennt an, dass die Marken, Handelsnamen, Designmarken ("Trademark"), geistiges Eigentum, Patente, Designs, Konzepte, Registrierungen, Domains, Websites und IP-Adressen, die vom Verkäufer verwendet werden, Eigentum und alleiniges Eigentum des Verkäufers sind und ausdrücklich eine schriftliche Zustimmung des Verkäufers vor Gebrauch benötigt. Darüber hinaus wird der Kunde auf Anfrage des Verkäufers die Verwendung von Marken, Handelsnamen, Designmarken ("Trademark"), geistigem Eigentum, Patenten, Designs, Konzepten, Registrierung, Domains, Websites und IP-Adressen sofort einstellen. Der Kunde darf ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Verkäufers keine Domains und / oder Websites für Marketing- oder Vertriebsaktivitäten unter besonderer Bezugnahme auf den Handelsnamen des Verkäufers und Marken einrichten.

 

13. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

Die Parteien stimmen der Anwendung des österreichischen Rechts ausschließlich unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen zur Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Abkommen zu. Alle Streitigkeiten, Kontroversen oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder deren Verletzung, Kündigung oder Ungültigkeit ergeben, werden gemäß den Regeln des Schiedsgerichts der Österreichischen Handelskammer endgültig beigelegt.

Jede Partei ernennt einen Schiedsrichter, der gemeinsam den Vorsitzenden ernennt. Wenn sie sich nicht auf den Vorsitzenden einigen können, wird der Vorsitzende vom genannten Schiedsinstitut ernannt.

Das Schiedsverfahren findet in Österreich statt. Die Verfahrenssprache ist Deutsch.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen in verschiedenen Sprachen vor; für die Klärung von Auslegungsfragen ist allein die deutsche Version maßgeblich.

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