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Förderprogramm Großspeicheranlagen in Österreich

Förderung Großspeicheranlagen

Der Klima- und Energiefonds Österreich hat ein neues Förderprogramm für Stromspeicheranlagen ins Leben gerufen, um Investitionen zu erleichtern, die Verbreitung von Speicherlösungen im Energieversorgungssystem und gleichzeitig die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu fördern.

 

Wer kann sich bewerben?
Natürliche und juristische Personen sowie Personen und Personengesellschaften sind berechtigt, einen Förderantrag zu stellen.

 

Förderung von Neuinstallationen und Erweiterungen:
Gefördert werden sowohl neu installierte Stromspeicheranlagen als auch Erweiterungen bestehender Anlagen, sofern sie zur Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen dienen. Zudem wird der Einsatz von gebrauchten Speichern (Second Use) gefördert, sofern diese eine kostengünstigere Alternative zur Neuanlage darstellen und bestimmte Bedingungen erfüllen.

 

Förderungssätze:

  • Für mittlere Stromspeicheranlagen (Speicher von 51 - 250 kWh) beträgt die Förderung 150 Euro pro kWh Nettokapazität, jedoch maximal 30 % der Investitionskosten.
  • Für große Stromspeicheranlagen (ab 251 kWh) beträgt die Förderung maximal 20 % der Investitionskosten. Die Auflagen sind jedoch höher.

 

Fristen und Anforderungen
Die Anlage muss innerhalb von 36 Monaten nach Vertragserstellung in Betrieb genommen werden.Das Ansuchen muss vor jeglicher verbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder anderen unumkehrbaren Investitionsverpflichtungen eingereicht werden.

 

Voraussetzungen für mittlere Stromspeicheranlagen
Energiespeicher von xelectrix Power können diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Einbindung in ein Energiemanagementsystem und Fähigkeit zur Kommunikation mit anderen Energiesystemkomponenten.
  • Möglichkeit der externen Ansteuerung (z.B. Vorgabe der Lade- oder Entladeleistung) über eine Kommunikationsschnittstelle.
  • Bestätigung der Kenntnis und Einhaltung der technischen und organisatorischen Regeln für Betreiber:innen und Benutzer:innen von Netzen (TOR).

 

Voraussetzungen für große Stromspeicheranlagen
Zusätzlich zu dem Anförderungen für "Mittlere Stromspeicheranalgen" müssen Speicher ab 251 kWh noch folgende Hürden überwinden und Voraussetzungen erfüllen:

  • Auswahl der Projekte durch eine Expertenjury
  • Multi-Use-Betrieb - mindestens zwei Zielen des Systemnutzens nachweisen (Teilnahme an Strommärkten, Optimierung des eigenen Betriebs, Nutzung zur Verringerung der netzwirksamen Leistung, usw.)
  • Präqualifizierung für den Regelenergiemarkt
  • Echtzeitdatenaustausch
  • Wissenschaftliche Begleitforschung für die nächsten 3 Jahre
  • Publikation der Ergebnisse aus der Begleitforschung

 

Wichtige Hinweise

  • Die Kombination dieser Förderaktion mit anderen Bundesförderungen ist nicht möglich.
  • Die Abwicklungsstelle für dieses Programm ist die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC).
  • Die Einreichung der Förderansuchen erfolgt elektronisch zwischen dem 4. Dezember 2023 und dem 31. Mai 2024, 12:00 Uhr, über die Website www.umweltfoerderung.at/grossspeicher.
  • Alle eingegangenen Anträge werden von der KPC auf ihre Eignung geprüft und mittlere Stromspeicheranträge werden pauschal gefördert.

 

Budget
Für das Förderprogramm "Großspeicheranlagen" stehen insgesamt 35 Millionen Euro zur Verfügung. Davon sind 10 Millionen Euro für „mittlere Stromspeicher“ von 51 kWh bis 250 kWh vorgesehen, weitere 10 Millionen Euro für „große Stromspeicheranlagen“ ab 251 kWh und 15 Millionen Euro für Wärmespeicheranlagen.

 

Nutzen Sie diese Chance, um Ihre mittlere Stromspeicheranlage zu fördern und einen Beitrag zur Optimierung unseres Energiesystems zu leisten. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen:
Website der Abwicklungsstelle
Leitfaden des Förderprogramms

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