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Umsatzsteuerbefreiung für PV-Module (und Speicher) in Österreich

Umsatzsteuerbefreiung XPB Basic Split ECO

In Österreich gib es ab dem 1. Januar 2024  keine Umsatzsteuer für den Erwerb, die Einfuhren und Installationen von PV-Modulen.

Wichtige Fakten auf einen Blick:

  • Zeitraum: vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2025
  • Leistung: die PV-Anlage darf eine Engpassleistung von mehr als 35 kWp nicht übersteigen.
  • Speicher: wenn dieser im Rahmen der PV-Anlage installiert wird, gilt der Speicher als Nebenleistung (sowie Dachhalterungen, Energiemanagementsysteme, Solarkabel, usw.) und ist ebenso von der Umsatzsteuer befreit. Eine passende Speicherlösung von xelectrix für diesen Leistungsbereich wäre die BASICSPLIT ECO.
  • Für alle Nutzungsarten: egal, ob Sie den erzeugten Strom selbst nutzen, ins Netz einspeisen oder im Inselbetrieb betreiben - der Nullsteuersatz gilt für alle Nutzungsarten.
  • Erweiterung von Anlagen: der Nullsteuersatz gilt nur für Photovoltaikmodule, die ab dem 1. Januar 2024 geliefert, innergemeinschaftlich erworben, eingeführt oder installiert werden. Die Erweiterungen von Anlagen wird begünstigt, solange die Gesamtleistung 35 kWp nicht überstiegen wird.
  • Reparatur und Ersatzteile: Reparaturen werden nicht begünstigt, Ersatzteillieferungen schon.

Weitere Informationen Bundesministerium: Link

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